Zivilrecht

Das Zivilrecht ist ein Rechtsgebiet, welches die Rechtsbeziehungen der Menschen untereinander regelt. Am wichtigsten sind hierbei die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Das materielle Recht aus dem BGB ist vor den sogenannten ordentlichen Gerichten geltend zu machen, wobei die Bestimmungen des Zivilprozessrechts gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO) gelten.

 

Der Vertrag steht an erster Stelle der zivilrechtlichen Regelungen. Weiterhin gewährt das Zivilrecht auch Schutz der Rechtsgüter Leben, Gesundheit, Eigentum, Vermögen usw.

Staatlich werden Gerichte zur Verfügung gestellt, um die Rechte durchzusetzen. Im Rahmen der geltenden Marktwirtschaft hat das Zivilrecht im BGB eine politische Ordnungsaufgabe. Die Entfaltungsfreiheit des Einzelnen bleibt weitestgehend unangetastet und wird nur durch die Rechtssetzung und die Rechtsprechung begrenzt.

Die rechtlichen Regelungen im BGB bleiben denknotwendig unvollständig und es wird weitestgehend von Aufzählungen einzelner Beispielsfälle abgesehen. Es kommt die Methode der generell abstrakten Tatbestandsregelung zur Anwendung, die eine Vielzahl von Fällen erfasst. Es werden Begriffe verwendet, unter die zuletzt ein Richter durch eine Wertung der Regelung einen bestimmten Lebenssachverhalt bringt.

Die im BGB geregelten Schuldverhältnisse befassen sich unter anderem mit folgendem:

  • Vertragsrecht im Allgemeinen
  • Verbraucherrecht
  • Kaufvertragsrecht
  • Tauschrecht
  • Darlehensverträge
  • Schenkungsrecht
  • Mietvertragsrecht
  • Pachtvertragsrecht
  • Leihe
  • Dienstvertragsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Recht der ungerechtfertigten Bereicherung
  • Recht der unerlaubten Handlung
  • Eigentum und Besitz an Sachen und an Grundstücken, sowie deren Übertragung und Verbindung
  • Nießbrauchrecht
  • Hypotheken- und Grundschuldrecht