Wirtschaftsstrafrecht

Kein Gesetz schließt das Wirtschaftsstrafrecht ab. Im Gegensatz zum Kernstrafrecht, welches im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist, sind Regelungen des Wirtschaftsstrafrechts oftmals in Nebengesetzen enthalten. Die Erscheinungsformen beruhen auf den technischen und wirtschaftlichen Veränderungen. Es sind oft Täter erfasst, die im Rahmen ihrer Berufsausübung oder in einem Unternehmen mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden. Typisch für das Wirtschaftsstrafrecht sind komplexe und schwer aufzudeckende Sachverhalte und es ist das Vorgehen verschiedener Ebenen relevant.

Die Überprüfung erfolgt durch spezielle Behörden und es werden oft außergerichtliche Instrumente verwendet, sodass es zu keiner Anklage vor einem Gericht kommt.

Besonders bedeutsam sind der Betrugstatbestand und der Untreuetatbestand des Strafgesetzbuches (StGB).

Folgende Vorwürfe sind mit dem Wirtschaftsstrafrecht verknüpft:

  • Verantwortung von Unternehmen im Rahmen des § 30 OWiG und Strafbarkeit im Unternehmen
  • Produkthaftung
  • Steuerstrafrecht
  • Vorwurf des Betruges
  • Vorwurf der Untreue
  • Vorwurf der Korruption im privaten und im öffentlichen Sektor
  • Insolvenzstrafrecht
  • Arbeitsstrafrecht (Illegale Arbeitnehmerbeschäftigung)